Die Frage ob man sein Glätteisen oder seinen Föhn mit an Bord bringen darf tritt doch ziemlich häufig auf. Bis vor kurzem war ich der Meinung, es sei beides verboten (laut FAQ´s), doch mittlerweile sieht die Reederei dies anders.
Es wird zwar immer auf den fest installierten Föhn auf der Kabine hingewiesen, doch verbietet AIDA Cruises das Mitbringen eines privaten Haartrockners von Zuhause nicht. Nach wie vor ist allerdings das Glätteisen verboten und zählt sogar zu den verbotenen Gegenständen an Bord.
Antwortschreiben der Reederei auf die Frage ob Glätteisen oder Föhn an Bord erlaubt sind:
„Hallo liebe Frau xxxxx, einen Föhn können Sie mit an Bord nehmen. In Ihrer Kabine ist aber auch ganz bequem ein Föhn vorhanden. Ein Glätteisen darf nicht mit an Bord genommen werden, da es sich dabei als Heizgerät um einen gefährlichen Gegenstand handelt. Gerne können Sie auch in Ihren Reiseunterlagen nachlesen, was Sie an Bord mitnehmen dürfen und was nicht.“
Das Verbot des Glätteisens hat den Hintergrund, dass diese sehr heiß werden und durchaus in der Lage sind ein Feuer an Bord zu verursachen.
Auszug AIDA Cruises – Verbotene Gegenstände:
Verbotene Gegenstände an Bord
„Bitte lassen Sie Bügeleisen, Föhn und Wasserkocher zu Hause. Diese sind, ebenso wie folgende Gegenstände, an Bord verboten: Feuerwaffen und Munition, insbesondere explosive Stoffe und Feuerwerkskörper, Schreckschusswaffen und Platzpatronen, Stichwaffen, Dolche, Taucher- und Taschenmesser mit einer Klinge über 7 Zentimeter Länge, Speere, Pfeile, Schlagstöcke, Schlagringe, Gaspistolen, Tränengas sowie Elektroschocker.
Weiterhin alle Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können, wie Säuren, gefährliche Chemikalien und größere Mengen entflammbare Substanzen.“
Es ist nicht gestattet, Drogen oder Alkohol sowie Lebensmittel an Bord zu bringen. Anderenfalls können Sie von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Entschädigung.“
Da sich beide Aussagen zwecks Föhn-Mitnahme widersprechen – im Antwortschreiben und in den Reiseunterlagen – braucht man sich nicht wundern, wenn niemand mehr weiß was man darf und was nicht.
Ein einheitliches Verbot gilt allerdings für das Glätteisen, welches als gefährlich eingestuft wird und nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.